Ich bin Rebekka Kirsch, examinierte Altenpflegerin, verheiratet und habe eine 5 jährige Tochter.
In den letzten Jahren erreichte ich einige Qualifikationen wie:
Examinierte Altenpflegerin
Aromapflegerin
Pflegedienstleitung mit 720 Std.
Einrichtungsleitung
Mentor, Ausbilderin
Hygienebeauftragte
Fachkraft Palliativ Care
Fachkraft Gerontopsychiatrische Pflege 1 und 2
Meine Berufserfahrung habe ich durch einige Stationäre, teilstationäre und ambulante Einrichtungen, als Fachkraft und als Pflegedienstleitung.
Ich habe mich für diesen Weg entschieden, weil es nach meiner Ansicht nach, zu wenig Angebote für Senioren, Kinder und Jugendliche gibt. Die Menschen werden älter und benötigen immer mehr Hilfebedarf und Familien scheitern oft an den Alltäglichen Dingen des Lebens.
Um die Alltags-Angebote zu erweitern, möchte ich in Zusammenarbeit mit Angehörige, Familien mein Unternehmen auf den Markt bringen, um all diese Menschen zu unterstützen.
Angebot zur Unterstützung im Alltag gemäß §§ 45a und b SGB XI anerkannt und damit über Ihre Pflegeversicherung abrechenbar.
Jedem Pflegebedürftigen mit einem Pflegegrad stehen sogenannte Betreuungs- und Entlastungsleistungen zu – nutzbar mit einem monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro.
Es gibt die Möglichkeit, nicht in Anspruch genommene Leistungen (der Entlastungsleistung von 125 Euro Monatlich) in das nächste Kalenderjahr bis zu, 30.6. zu übertragen.
Beantragen müssen Sie die Entlastungsbetrag gar nicht – jedem Pflegebedürftigen mit einem Pflegegrad steht dieser automatisch zu.
Ebenso können wir die Verhinderungspflege abrechnen,50 % Kurzzeitpflege, sowie Umwidmung bis zu 40%.
Übersteigt also der Bedarf an Entlastungs- und Betreuungsleistungen von monatlich 125 Euro, können Sie bis zu 40 Prozent der (nicht voll genutzten) Pflegesachleistungen in anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag umwandeln.
Wir beraten Sie gerne.